22/10/2025 Gutscheine mit einem Ausstelldatum vor dem 1. Januar 2023 verlieren zum 31.12.2025 ihre gesetzliche Gültigkeit.
Die Verbraucherzentrale informiert hierzu online:
"Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten." (Link: http://bit.ly/3XCVIPM).
Bitte geben Sie Ihren Gutschein rechtzeitig aus. Wenn Sie nach dem 2.9.22 einen digitalen Gutschein erworben oder geschenkt bekommen haben, können Sie dessen Restwert im Kopf dieser Seite unter “Dein Gutshein” prüfen und bekommen den Restwert angezeigt.